Beratung und Betreuung von Unternehmen aller Art für den Bereich des Arbeitsschutzes auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitssicherheitsgesetzes
Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Er hat Auswirkungen in allen Tätigkeitsbereichen der Unternehmen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes sind alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Aufgabe des Arbeitgebers und seiner Führungskräfte ist es, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Er/Sie hat/haben die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Er/Sie hat/haben für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
§ 4 des Arbeitsschutzgesetzes formuliert die Grundsätze nach denen die verantwortlcihen Personen zu handeln haben.
Die Unternehmen müssen alle Gefährdungen, die von Arbeiten, Anlagen und den Prozessen ausgehen, kennen und beurteilen um entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen zu können.
Eine große Rolle spielt dabei die Einbeziehung der Mitarbeiter in diesen Prozess, um das Bewusstsein für sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten zu stärken.
Unser Leistungsangebot
- Beratung Ihres Unternehmens in allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Besichtigung und Überprüfung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
- Festlegungen von Sicherheitsstandards
- Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter
- Auswahl von Arbeits- und Betriebsmitteln
- Schulung des Personals im Rahmen von jährlichen Sicherheitsunterweisungen nach BGV A1, z.B. Allgemeine Sicherheit, Leitern und Tritte, Arbeiten auf Gerüsten, Führen von Flurförderfahrzeugen, Handhabung von Gefahrstoffen, Arbeiten an Gasleitungen, Befahren von Schächten/Kanälen, …