Arbeitssicherheit / Unterweisung
Ein wichtiger Baustein für einen modernen Arbeitsschutz ist die Unterweisung der Beschäftigten über Ihre Tätigkeiten bzw. die Gefahren, die bei den Tätigkeiten auftreten können, sowie die dazugehörigen Schutzmaßnahmen.
Dazu dienen die Hilfsmittel Sicherheitsinformationen, Unterweisungen und Informationsgespräche, z.B. über BG-Präventionskampanien.
In persönlichen Gesprächen oder Gruppengesprächen zwischen dem jeweils verantwortlichen Vorgesetzten sowie den Mitarbeitern/innen, sollen Verständnis und Verhaltensweisen, die für den Arbeitsschutz relevant sind, diskutiert und vermittelt werden.
Hier gilt es Verständnis und Akzeptanz zu vermitteln.
Um dies zu erreichen, müssen die beteiligten Mitarbeiter/innen alle notwendigen Informationen zum betreffenden Themengebiet erhalten.
Das Verhalten, bzw. das sicherheitstechnisch richtige Verhalten ist ein zentraler Punkt der Arbeitssicherheit, neben der technischen Sicherheit.
Dies beweisen allein schon die immensen Kosten eines Arbeitsunfalls, insbesondere, wenn er durch Fehlverhalten oder Unkenntnis verursacht wurde, den man mit einer regelmäßigen Unterweisung hätte verhindern können.
Informierte und motivierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Teilaspekt eines erfolgreichen Unternehmens, da eine erhöhte Unfallhäufigkeit nicht nur eine negative Presse nach sich zieht, sondern auch zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die Vorteile liegen auf der Hand- keine gestörten Betriebsabläufe
- geringere Ausfallzeiten (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Kostenreduzierung
- Qualitätssicherung
- Steigerung der Arbeitszufriedenheit
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
- Entlastung vor Gericht
- Vermeidung vor zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verfolgung
Unser Leistungsangebot
Zu jedem Thema werden Stichpunkte genannt, die geschult werden können.
- Sicherheitsunterweisung für Vorgesetzte hinsichtlich der Verantwortung im Betrieb
- Verantwortung der Vorgesetzten
- Verantwortung von Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsärzten
- Verantwortung der Mitarbeitern
- Konsequenzen bei Organisationsverschulden
- …
- Arbeiten an Gasleitungen
- Anwendung Arbeitsschutzgesetz / Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung
- Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung
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- Arbeiten an Anlagen der öffentlichen Gasversorgung (z.B. GDRM-Anlagen)
- Organisatorische Festlegungen
- Sicherheitskriterien beim Arbeiten innerhalb der Anlagen
- Wiederinbetriebnahme
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- Betreten von Schächten und Kanälen der Wasser- und Fernwärmeversorgung bzw. der Abwasserentsorgung
- Gefahren beim Betreten
- PSA
- Einstieg
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- Umgang mit Gasspür-/Gasmess- und Gaswarngeräten
- Handhabung
- Einsatzgebiet
- Funktionsprüfung
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- Sicherheitsunterweisung für Gasspürer
- Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr
- PSA
- Geräteeinsatz
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- Sicherheitsunterweisung für Tiefbauunternehmen
- Baugruben und Rohrgräben
- Planauskunft
- Sicherung von freigelegten Leitungen
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- Sicherheitsunterweisung für Rohrleitungsbauunternehmen
- Arbeiten im öffentlichen Straßenbereich
- Arbeiten an Gasleitungen
- PSA
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- Flurförderzeuge
- Krane
- Anschlagmittel
- Auswahl
- Einsatz
- Sicherheitshinweise
- Feuerlöscher
- Feuerlöscherarten
- Brandklassen
- Löschverhalten
- Leitern und Tritte
- Arten von Leitern
- Hinweise zur Prüfung
- Hinweise zur Anwendung und Einsatz
- Fahrzeuge
- Verantwortung des Beschäftigten
- Verhalten im Straßenverkehr
- Fahrzeugkontrolle
- Gerüste, Verbindungen und Laufstege
- Anwendung
- Bauarten
- Sicheres Verhalten
- Einsatz von Flüssiggas
- Eigenschaften von Flüssiggas
- Flüssiggasanlagen
- Verhalten im Gefahrenfall
- Chlorung von Wasser
- Eigenschaften von Chlor
- Schutzmaßnahmen
- Verhalten bei Gefahr
- Persönliche Schutzausrüstung
- Notwendigkeit
- Benetzung
- Pflege
- Druckbehälter
- Bauarten
- Kennzeichnung
- Umgang
- Gefahrstoffe
- Einteilung der Gefahrstoffe
- Kennzeichnung nach GHS (Global Hazard Standard)
- Schutzmaßnahmen
- Büroarbeitsplätze
- Gefahren
- Elektrische Gefahren
- Bildschirmarbeitsplätze
- Tätigkeiten, die unter die Biostoffverordnung fallen
- biologische Gefahren
- Schutzmaßnahmen
- Vorsorge
Je nach Unternehmen können bis zu 100 Einzelunterweisungen aus BGV`en, BGR`en sowie anderen Rechtsvorschriften notwendig sein.
Daher können hier nicht alle Unterweisungsthemen erschöpflich behandelt werden.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot zur individuellen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter für alle Tätigkeitsbereiche